nedap ESD1 Wahlcomputer
W/2017/04/00001
Als Wahlmaschinen bezeichnet man mechanische, elektrische sowie rechnergesteuerte Geräte, die bei Wahlen der Abgabe und Zählung der Wählerstimmen dienen. Die Geräte ESD1 und ESD2 der niederländischen Firma N.V.Nederlandsche Apparatenfabriek (Nedap) sind derzeit die einzigen Wahlcomputer mit Bauartzulassung in Deutschland. Die Geräte werden in Deutschland von der HSG-Wahlsysteme GmbH vertrieben. Solche Geräte werden im deutschen Wahlrecht als Wahlgeräte bezeichnet.
In Deutschland wurden Wahlcomputer seit der Europawahl 1999 eingesetzt, bei Bundestagswahlen erstmalig im Jahre 2002. Bei den Bundestagswahlen 2005 erfolgte der Einsatz bereits im großen Stil - über zwei Millionen Wähler waren betroffen. Der letzte größere Wahlcomputer-Einsatz in Deutschland waren die Landtagswahlen in Hessen im Januar 2008.
Bei der Bundestagswahl 2005 wurden 2000 Nedap-Wahlmaschinen vom Typ ESD1 und ESD2 eingesetzt. Dies sind derzeit die einzigen Wahlcomputer, für die eine Bauartzulassung für Bundestagswahlen in Deutschland existiert. Die Unterschiede zwischen ESD1, ESD2 und ESD3B beschränken sich auf kleine Details, die dem jeweiligen Wahlrecht angepasst sind, z. B. den Zweitstimmen in Deutschland. Laut dem Prüfbericht der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt haben auch alle in Deutschland eingesetzten Wahlcomputer die gleichen Schlüssel (A126, A154 und A348), die von „Wij vertrouwen stemcomputers niet“ kritisiert wurden.[9] Diese sind für ungefähr ein Euro pro Stück unter der Bestellnummer 115140126 erhältlich.
In Deutschland wurden mehrere Wahlprüfungsverfahren gegen den Einsatz von Nedap-Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 erhoben, welche seit Februar 2007 vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig waren.Die Beschwerden werden vor allem in der Verletzung des Öffentlichkeitsprinzips bei der Wahldurchführung und der fehlenden Überprüfbarkeit des Ergebnisses begründet. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde am 3. März 2009 veröffentlicht, wobei der Einsatz der besagten Wahlcomputer für verfassungswidrig erklärt wurde. Ein Wahleinspruch gegen die Kommunalwahlen 2006 in Cottbus wurde zwar abgewiesen,[13] trotzdem entschied sich die Gemeinde 2007 gegen den Kauf von Nedap-Wahlcomputern.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Nedap
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2009 erklärte die aktuelle Bundeswahlgeräteverordnung für ungültig.
(Zitat) Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, daß der Einsatz von Wahlcomputern nicht verfassungsgemäß ist. Vielmehr müssen Wahlen in Deutschland von jedermann ohne Expertenwissen nachvollzogen werden können. Der Verfassungsgrundsatz der Öffentlichkeit der Wahl, den der Chaos Computer Club zum Kernpunkt seiner Kampagne gegen Wahlcomputer gemacht hatte, wurde vom BVerfG als wesentlich für die Durchführung demokratischer Wahlen definiert. (Zitat, Ende)
Vor der Wahl werden die Wahlgeräte im Wahlamt für die jeweilige Wahl konfiguriert. Nach Definition der zur Wahl stehenden Parteien und Kandidaten werden die Stimmenmodule mit einer PC-Software (IWS) über die mit dem PC verbundene Programmier- und Ausleseeinheit für die Wahl vorbereitet. Für jedes Wahlgerät ist die Programmierung eines solchen Stimmenmoduls notwendig. Außerdem werden mit dem PC Nachbildungen der amtlichen Stimmzettel erstellt, die anschließend auf dem Bedienpult der Wahlgeräte angebracht werden. Nach Ende der Abstimmung wird das Wahlgerät in einen anderen Betriebsmodus versetzt. Die im Stimmenmodul abgelegten Stimmen werden saldiert und das Ergebnis mit einem integrierten Thermodrucker ausgedruckt. Der Wahlleiter entnimmt das Stimmenmodul, versiegelt es und schickt es gemeinsam mit der Wahlniederschrift an das Wahlamt.